Zwangsgedanken und Zwangshandlungen werden dabei als Produkte des eigenen Geistes erkannt und nicht als von Personen oder äußeren Einflüssen eingegeben betrachtet:
- Sie treten wiederholt auf.
- Sie werden als unangenehm erfahren.
- Mindestens ein Zwangsgedanke bzw. eine Zwangshandlung werden als übertrieben oder unangemessen erkannt.
- Mindestens ein Zwangsgedanke oder eine Zwangshandlung kann dabei jedoch nicht erfolgreich unterdrückt werden.
- Das Ausführen der Zwangshandlung führt nur kurz zu einer kleinen Erleichterung und dem Abfall körperlicher Anspannung.
Diese Symptome und Beschwerden können auf Zwangsstörung hinweisen:
- Zwangsgedanken (Gedanken, Ideen oder Bilder):
Empfundene Gefahr von Verunreinigung, Ansteckung, Vergiftung, Krankheit, Streben nach Symmetrie oder Ordnung etc.
- Zwangshandlungen (Handlungsmuster):
Sich ständig wiederholende Verhaltensweisen und Muster versprechen den Betroffenen Erleichterung. Hierzu zählen Wasch-, Reinigungs- und Putzzwängen, Kontroll- und Ordnungszwänge.
Eine unbehandelte Zwangsstörung kann starke Auswirkungen auf die Psyche haben. Große Gefahren entstehen für ein Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten, Kontrollverlust, Depressionen – immer verbunden mit einem hohen Leidensdruck und einem einhergehenden sozialen Rückzug.